Ihre Vorteile einer Psychotherapie/Beratung nach dem Heilpraktiker-Gesetz

Für die lange Dauer der Terminvergabe beim Psychologen ist meist das Kassengesetz verantwortlich. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht an dieses Gesetz gebunden, sie müssen also keine Anträge bei Ihrer Kasse stellen und somit auch keine Bewilligung abwarten. Zudem können Sie Ihre Heilpraktiker-Rechnung für Psychotherapie steuerlich geltend machen.

Folgende Leistungen (n.d. Heilpraktiker-Gesetz) biete ich Ihnen an:


(Mit Klick auf die Aufzählung erfahren Sie mehr über das jeweilige Therapie-Angebot.)

Kinder- und Jugentherapie /Beratung

Erwachsenentherapie/Beratung